Zuschüsse & Förderung für Treppenlifte
Die Pflegeversicherung kann einen Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro pro Person bezuschussen (maximal 4 Personen). Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. So können z.B. Ehepaare mit jeweils vorliegenden Pflegegrad bis zu 8.000 Euro erhalten.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Investitionszuschuss (455-B) durch die KfW-Bank. Für den altersgerechten Umbau können Gelder vergeben werden. Ein vorliegender Pflegegrad ist nicht notwendig.
Des Weiteren bietet die KfW-Bank mit dem Programm "159 – Altersgerecht umbauen" auch zinsgünstige Darlehen an, wenn Sie Ihren Treppenlift finanzieren wollen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier
Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass die Anschaffung eines Treppenlifts steuerlich absetzbar ist.
Gerne beraten wir Sie bei diesen Fragen und stehen Ihnen unterstützend bei der Beantragung zur Seite.
Ihr Fred Krauledat
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